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Die richtige Hautpflege beginnt für Mutter und Kind schon früh.
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Baby und Familie

Stillen mit Medela

Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie eine Milchpumpe kaufen sollen und wenn ja, welche Ihren Bedürfnissen wohl am besten entspricht. Sie können eine Milchpumpe auch bei uns ausleihen. Die Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen die Kosten hierfür. Mit einer Milchpumpe können Sie Ihre Milch abpumpen, damit Ihr Baby immer das bekommt, was es am meisten braucht. Für die meisten stillenden Mütter ist eine Milchpumpe ein integraler Bestandteil der Stillzeit.

  • Sie ermöglicht Ihrem Partner, die Freuden und die Verantwortung, die das Füttern Ihres Babys mit sich bringt, zu teilen.
  • Sie erhalten etwas mehr Zeit für sich.
  • Sie ist nützlich, wenn Sie die Arbeit oder das Studium wieder aufnehmen.
  • Sie müssen Milch abpumpen, wenn Ihr Baby zu früh geboren wird oder im Krankenhaus ist.
  • Die Verwendung einer Milchpumpe erhöht zusätzlich zum Stillen die verfügbare Milchmenge.
  • Das Pumpen hilft dabei, die Laktation einzuleiten, wenn Sie ein Baby adoptiert haben oder wenn das Stillen unterbrochen wurde.
  • Mit der Milchpumpe können Milchstau und wunde Brustwarzen vermieden werden.

Wir führen auch Zubehör Sets und weitere Medela Artikel

Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich beraten.

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Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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